REISEBEDINGUNGEN
1. ANMELDUNG:
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns, der Firma Lavina-tours, den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reisemittler Lavina-tours zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluß händigt Ihnen Lavina-tours eine Reisebestätigung aus.Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Lavina-tours vor, an das selbige für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt. Die Zustimmung des Reisenden kann durch schlüssige oder ausdrückliche Erklärung erfolgen, z.B. durch Anzahlung, Komplettzahlung oder Reiseantritt. Wird der Reisevertrag im Fernabsatz abgeschlossen, bestehen gemäß gesetzlicher Vorschriften kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Werden mehrere Personen angemeldet, so haftet der Anmelder auch für die Verbindlichkeiten der mitangemeldeten Personen.
2. BEZAHLUNG:
Bei Buchung einer Reise, ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Unterkunftspreises fällig. Bei schriftlicher Anmeldung bitten wir Sie, die Anzahlung per Verrechnungsscheck zu begleichen. Der Restbetrag wird ohne nochmalige Zahlungsaufforderung 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Anmeldung innerhalb dieser Frist ist der gesamte Reisepreis bei Vertragsabschluß zu leisten. Bei Bezahlung durch Überweisung bitte Namen, Reisedatum und Rechnungsnummer gut leserlich angeben. Bankverbindung:
Volksbank Ermstal-Alb eG
BIC: GENODES1MTZ)
IBAN: DE27 6409 1200 0016 6860 04
3. LEISTUNGEN:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Angaben und Hinweisen in unserem Prospekt und aus den Angaben auf unserer Reisebestätigung.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN:
Unsere Preise beziehen sich auf den Zeitpunkt der Ausschreibung. Wir behalten uns das Recht vor, Preiserhöhungen bis 10% des Reisepreises vorzunehmen, wenn sich die Preise der Leistungsträger nachweislich und unvorhersehbar erhöht haben, und zwischen Reiseantritt und Reservierung mindestens 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Reisende unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Übersteigt die Preiserhöhung 5% kann der Reisende kostenlos zurücktreten.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN:
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer Reise - Abbruch -Versicherung. Die Reise - Rücktrittskosten - Versicherung bietet Deckungsschutz für vertraglich geschuldete Stornokosten bei Reiseabsagen vor Reiseantritt. Die Reise - Abbruch - Versicherung bietet Versicherungsschutz für den Wert nicht genutzter Reiseleistungen - ggf. auch eines anteilig nicht genutzten Skipasses - wenn die Reise aus versichertem Anlaß abgebrochen werden muß. Wir verweisen hiermit ausdrücklich auf die Geltung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind unmittelbar an den Versicherer zu stellen. Reiseveranstalter und Reisevermittler/Reisebüro sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung der ERGO Reiseversicherung.
Sie tritt in Kraft:
1) nach dem Abschluss einer
Reise - Rücktrittskosten - Versicherung, für
vertraglich geschuldete Stornokosten bei nicht
angetretener Reise.
2) nach dem Abschluss einer
Reise-Abbruch-Versicherung,
für den Wert nicht genutzter Reiseleistungen ggf. auch eines anteilig nicht genutzten Skipasses.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, maßgeblich ist der Eingangstag der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns. Muß eine angemeldete Person von der Reise zurücktreten, kann eine Ersatzperson genannt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß Lavina-tours rechtzeitig vor Mietbeginn eine verbindliche Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Dem Wechsel in der Person des Reisenden kann widersprochen werden, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch Lavina-tours tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Ist dies nicht möglich und tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, so verlangt Lavina-tours Ersatz für die von ihr getroffenen Aufwendungen. Dieser Ersatzanspruch berechnet sich wie folgt.
Bei Ferienwohnung/Studio:
Bei Rücktritt bis 45. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises.
-ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises.
-ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises (außer bei Ski-/Winterreisen)
-ab 29. bis 8. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises (bei Ski-/Winterreisen)
Bei späterem Rücktritt wird der gesamte Reisepreis berechnet.
Bei Hotelaufenthalt:
Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises.
-ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises.
-ab 29. bis 16. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises.
Bei späterem Rücktritt wird der gesamte Reisepreis berechnet.
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden eröffnet. Für Gruppen gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen.
Wird die gebuchte Reise nicht angetreten, bzw. am Tag der Abreise abgesagt, ist der volle Reisebetrag zu leisten, d.h. es erfolgt von uns keine Rückerstattung.
Als nicht angetreten gilt die Reise, wenn der Reisende nicht bis 24 Uhr des ersten gebuchten Tages angereist ist. Die gebuchten Leistungen können dann vom Leistungsträger anderweitig vergeben werden. Die gebuchten Leistungen bleiben für den Reisenden reserviert, wenn er uns oder den entsprechenden Leistungsträger rechtzeitig und nachweislich von einem möglichen verspäteten Eintreffen informiert (Telefonnummer des Leistungsträgers auf den Gutscheinen). Wird die Reise angetreten und vorzeitig abgebrochen, wird der volle Reisebetrag berechnet, d.h. es erfolgt von uns keine Rückerstattung. Lavina-tours ist in diesem Fall auch dazu berechtigt, die vorzeitig abgebrochene Reise nach Kurzaufenthaltstarif abzurechnen.
6. RÜCKTRITT DURCH LAVINA-TOURS:
Lavina-tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Lavina-tours nachhaltig stört oder durch sein verhalten andere gefährdet oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Lavina-tours den Reisevertrag nach Punkt a), dann verfällt der Reisepreis.
b) bis 1 Woche vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Lavina-tours verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält die eingezahlten Beträge unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Lavina-tours deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die der Fa. Lavina-tours im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten einer Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht der Fa. Lavina-tours besteht jedoch nicht, wenn Lavina-tours die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot von Lavina-tours keinen Gebrauch macht.
7. UMBUCHUNGEN:
Bei auf Wunsch des Reisenden nach Buchung der Reise vorzunehmenden Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts oder der Unterkunft (Umbuchungen) nach Ablauf der unter Ziffer 5 genannten Zeitpunkte, kann dies, sofern ihre Durchführung möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag unter den in Ziffer 5 dieser Bedingungen genannten Voraussetzungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei anderweitigen, geringfügigen Änderungswünschen, für welche eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € je Vorgang berechnet wird.
8. HÖHERE GEWALT / AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder außergeöhnlicher Umstände (z.B. Streik, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Lavina-tours als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Dies gilt nicht für Verspätungen und Beeinträchtigungen, die durch schlechte Straßen und Witterungsverhältnisse, Autopanne usw. verursacht werden. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände sind gegeben, wenn selbige nicht der Kontrolle von Lavina-tours unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
9. HAFTUNG:
Lavina-tours haftet gegenüber dem Reisenden im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung,
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, so erbringt Lavina-tours insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reisebestätigung/Rechnung darauf hingewiesen wird. Lavina-tours haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen/AGB dieser Unternehmen, auf die der Reisende hiermit ausdrücklich hingewiesen wird und die ihm auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Selbiges gilt wenn Lavina-tours lediglich als Vermittler auftritt. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Strom- oder Wasserversorgung oder für die ununterbrochene Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizungs- und Klimaanlagen, Schwimmbecken, Lift usw. wird ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für den Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich sind.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen, auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften oder besondere Vertragsbedingungen des Leistungsträgers, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Lavina-tours gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
Wir garantieren nicht dafür, daß alle Liftanlagen zu jeder Zeit in Betrieb sind. Dies gilt insbesondere auch für nicht in Betrieb befindliche Liftanlagen, beispielsweise aufgrund technischer Probleme und/oder schlechten Witterungsverhältnissen.
Für Unfälle die z.B. bei Sport- oder anderen Ferienaktivitäten auftreten, übernimmt Lavina-tours keine Haftung.
10. GEWÄHRLEISTUNGEN:
Wenn eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden sollte, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe leisten, in dem wir eine gleich oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Lavina-tours kann die Abhilfe ablehnen, wenn vom Reisenden ein unverhältnismäßig hoher Aufwand gefördert wird.
Kann eine Leistung auch durch Abhilfe nicht erbracht werden, kann der Reisende eine der Mindestleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung errechnet sich aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und den erhaltenen einzelnen Leistungen. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen Lavina-tours an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
11. MITWIRKUNGSPFLICHT:
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten bzw. zu vermeiden. Er ist insbesondere dazu verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich (spätestens innerhalb 48 Stunden) dem örtlichen Leistungsträger sowie der Fa. Lavina-tours (Fax-Nummer: 07124 / 93 14 18) schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
12. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG:
Die örtlichen Leistungsträger haben nicht die Funktion einer Reiseleitung, sind nicht Vertreter von LAVINA-tours und haben nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Lavina-tours geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde.
Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
13. BESTIMMUNGEN FÜR DIE FERIENWOHNUNGEN / HOTELS:
Die Studios bzw. Ferienwohnungen können am Ankunftstag i.d.R. gegen 17.00 Uhr bezogen werden. Sollten Sie unvorhergesehen außerhalb der Öffnungszeiten anreisen, so können weder der Schlüsselhalter, das Reisebüro, der Reisemittler, noch der Reiseveranstalter für eventuell entstehende Hotelkosten herangezogen werden. Findet die Anreise außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten statt und erfordert dies seitens des Schlüsselhalters außergewöhnliche Aufwendungen, so ist dieser berechtigt, eine entsprechende Aufwandsentschädigung zu verlangen. Am Abreisetag muß die Wohnung vor 9.00 Uhr geräumt sein. Bei Ankunft muß pro Wohnung eine Kaution hinterlegt werden. Der Reisende erhält die Kaution bis spätestens 40 Tage nach Abreise zurück, sofern die Wohnung gereinigt verlassen wurde und keine Schäden am Inventar entstanden sind. Wir weisen darauf hin, daß bezüglich der Kaution eine direkte Rechtsbeziehung zwischen dem Reisenden und dem französischen Leistungsträger besteht, da Lavina-tours keine Kontrolle über den Zustand der geräumten Ferienwohnungen hat. Es wird auch in einigen Hotels pro Zimmer eine Kaution verlangt.
14. HAUSTIERE:
Ob ein Haustier erlaubt ist oder nicht erlaubt ist, entnehmen Sie bitten der jeweiligen Ausschreibung. Ein Haustier muß auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier. In vielen Unterkünften, welche Haustiere erlauben, ist der Impfnachweis derselben zwingend erforderlich.
15. SONDERWÜNSCHE
Bei Ihrer Reservierung notieren wir gerne Ihre Sonderwünsche (z. B. bestimmte Wohnungen innerhalb eines Hauses, benachbarte Wohnungen, vegetarisches Essen, Diät-Mahlzeiten usw.) und leiten diese unverbindlich weiter. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass Sonderwünsche trotz großer Bemühungen nicht immer berücksichtigt werden können. Wir können Sonderwünsche daher unter keinen Umständen garantieren oder irgendwelche Haftung diesbezüglich übernehmen.
16. SONSTIGE BESTIMMUNGEN:
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Paß-, Visa-, Zoll und Devisenbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Die Kurtaxe ist am Ort zu entrichten. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei der Drucklegung 01.05.2020. Alle vorhergehenden Angaben verlieren mit dieser Ausgabe ihre Gültigkeit. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Reisende kann die Fa. Lavina-tours nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Lavina-tours gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Lavina-tours maßgebend.